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Informationen


Style Switcher für barrierefreies Web Design
[Materialsammlung]

Style Switcher

Bedeutung von Style Switchern

Style Switcher sind Schalter, die alternative Farbkonfigurationen für Webauftritte anbieten.

Sie werden in der Accessibility Szene als Kompensation für mangelhaftes Kontrastdesign naserümpfend und bedingt toleriert. Von vielen Menschen mit Sehbehinderung werden sie jedoch erwartet.

Die WCAG schreiben dieses Feature in keiner Richtlinie vor. Es wird lediglich in einigen Techniktipps als Möglichkeit angeführt, um mangelhaftes Farbedesign zu kompensieren.

Motive zum Einsatz von Style Switchern

Kompensation von Kontrastmängeln mittels Style Switcher

Style Switcher sind eine zweckmäßige Krücke, wenn Teile eines Webauftritts aus irgendeinem Grund nicht Kontrastanforderungen erfüllen. Die Schalter selbst müssen jedoch unbedingt die Anforderungen an Style Switcher erfüllen.

Vermeidung von Blendung durch alternative Farbdarstellung mittels Style Switchern

Etliche Menschen mit Sehbehinderungen sind erhöht blendempfindlich. Das heißt, dass helle Lichtquellen das Sehvermögen beeinträchtigen oder sogar zu Schmerzempfinden führen.

Ein heller Hintergrund am Bildschirm kann für diese Menschen eine Quelle von Blendung sein. Aus diesem Grund bevorzugen viele eine Farbinvertierung mit schwarzem Hintergrund und heller Schrift.

Betriebssysteme, Browser und Assistierende Technologien bieten Funktionalitäten zur Farbinvertierung an. Aus diesem Grund hat sich wohl die WAI vermutlich dazu entschieden, einen Kontrastmodus nicht einmal als Erfolgskriterium in der Konformitätsstufe AAA vorzusehen.

Aus meiner Arbeit mit Menschen mit Sehbehinderung weiß ich jedoch, dass nicht alle über die entsprechenden Assistierenden Technologien, wie etwa ZoomText verfügen. Außerdem müssen Betroffene die entsprechenden Funktionalitäten kennen, wovon nicht allgemein ausgegangen werden kann. Und von der Verwendung des Windows Kontrastmodus rate ich derzeit überhaupt ab.

Aus diesen Gründen halte ich fest, dass es für Menschen mit Sehbehinderung fein und auf einschlägigen Seiten zur Gewohnheit geworden ist, dass mittels Style Switcher zumindest ein alternatives Design mit dunklem Hintergrund angeboten wird. Insofern ist diese Technik noch weder überholt noch unnötig. BetreiberInnen von Webseiten sollten sich also orientiert an der Zielgruppe überlegen, dieses Feature einzusetzen.

Anforderungen an Style Switcher zur Barrierefreiheit

Wenn ein Style Switcher auf einem Webauftritt implementiert wird oder auf Grund mangelhafter Kontraste von Seitenelementen werden sollte, müssen folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

  1. Schalter der Style Switcher müssen den Anforderungen des angestrebten Konformitätsziels der WCAG entsprechen. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.3: Kontrast Minimum (AA)) oder WCAG Erfolgskriterium 1.4.6: Kontrast Erhöht (AAA))
  2. Die Bedienelemente müssen auch ohne Maus allein per Tastatur bedienbar sein.
  3. Ein Style Switcher muss, wenn nötig, visuell prominent und permanent am oberen Bildschirmrand einer Webseite platziert werden. Möglichst sollten diese Funktionalitäten im linken oberen Bildschirmbereich angebracht werden, wo bei der Nutzung einer Vergrößerungssoftware zweckmäßigerweise begonnen wird. Es ist frustrierend, wenn erst nach langwieriger Arbeit auf einer Seite entdeckt wird, dass Erleichterungen möglich gewesen wären.
  4. Der Style Switcher sollte sich im Programmcode weit oben, etwa gleich hinter dem Einsprungmenü befinden. Wer mit einem Screen Reader arbeitet, stolpert so gleich einmal über diese Funktionalität. Und es gibt viele, die mit Screen Reader und auch noch visuell arbeiten.
  5. Eine einmal gewählte Farbkonfiguration sollte innerhalb eines Webauftritts persistent sein und auch beim neuerlichen Besuch automatisch geladen werden. Die gewählte Konfiguration sollte daher mittels Cookie gespeichert und aufgerufen werden.
  6. Die Schalter sollten als button oder in einem form-Element realisiert werden und nicht als Links. Sie führen nicht zu Inhalten, sondern stellen eine Funktionalität zur Darstellung dar.
  7. Wenn CSS-Anweisungen bei der Weiterentwicklung eines Auftritts ergänzt werden, müssen unter Umständen auch die alternativen Darstellungskonzepte ergänzt werden. Damit darauf nicht vergessen wird, sollte dies in einem Pflichtenheft für die Weiterentwicklung dokumentiert und festgehalten werden.
  8. Eine Auswertung individueller Konfigurationswünsche zu Marketingzwecken könnte von Betroffenen negativ als Datenübergriff gewertet werden. Eine statistische Auswertung hingegen könnte für den Betrieb eines Webauftritts und die Optimierung des Design zweckmäßig sein.
  9. Wenn Style Switcher zur Kompensation von mangelhaften Kontrasten verwendet werden, sollte dies die Ausnahme und nicht die Regel sein. Im Regelfall sollte das Grunddesign über hinreichende Kontraste verfügen.

Wesentliche Reflexionen und Ideen zu diesem Anforderungskatalog habe ich aus folgender Diskussion in der WebAIM Mailinglist entnommen: