WCAG Erfolgskriterien
WCAG 2.1 A

Erfolgskriterium 2.5.1 Zeigergesten
[Materialsammlung]

Das Wischen oder gleichzeitige Drücken mehrerer Punkte sind als alleiniges Bedienungskonzept für eine Komponente nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Regel muss auch ein einfacher Klick genügen.

WCAG Kontext

Konformitätsstufe A

Prinzip 2. Bedienbar Operable

Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.5 Eingabeverfahren

Mach es einfacher, Funktionalitäten über die Tastatur hinaus durch verschiedene Eingaben zu bedienen.

2.1.1 Tastatur
Die gesamte Funktionalität des Inhalts muss mit wenigen Ausnahmen auch allein mit der Tastatur bedienbar sein.
Fehlen etwa Steuerelemente zum Bedienen eines Karussells, ist dieses nicht mit der Tastatur bedienbar.
2.5.7 Ziehende Bewegungen
Für Aktionen, die ein Ziehen mit der Maus erfordern, muss alternativ ein Zeiger vorgesehen werden.

Erläuterungen zum Kontext

Das Erfolgskriterium wurde in den WCAG 2.1 neu eingeführt. Es reagiert auf die verstärkte Verwendung von Touch Screens.

Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums

Jegliche Funktionalität, welche zur Bedienung Gesten aus mehreren Punkten oder auf einem Pfad basierend verwendet, kann auch mit einem einzelnen Zeiger ohne pfadbasierte Gesten bedient werden.

Ausnahme

Eine Geste aus mehreren Punkten oder auf einem Pfad basierend ist wesentlich.

Anmerkung

Diese Anforderung ist auf Webinhalt anzuwenden, der Zeigergesten unterstützt.
Es ist nicht auf Aktionen anzuwenden, welche für die Bedienung von Darstellungsprogrammen oder assistierenden Technologien erforderlich sind.

Anmerkungen zur Übersetzung
Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums

All functionality that uses multipoint or path-based gestures for operation can be operated with a single pointer without a path-based gesture, unless a multipoint or path-based gesture is essential.

This requirement applies to web content that interprets pointer actions (i.e. this does not apply to actions that are required to operate the user agent or assistive technology).

Zum raschen Verständnis

Stelle Schalter zur Verfügung, welche die gesamte Aktivität auslösen:

Um dieses Erfolgskriterium zu erfüllen, muss nicht unbedingt ein Schalter verfügbar sein, der die Geste ersetzt. Lässt sich ein Karussell etwa auch durch angedeutete Gesten bedienen, liegt kein Fehler in Bezug auf dieses Erfolgskriterium vor. Allerdings wird vermutlich das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) verletzt.

Schieberegler (Slider), die korrekt als native Komponenten realisiert sind, erfüllen dieses Erfolgskriterium.

Ausnahmebestimmungen verstehen

Eine Komponente, welche einen manuell eingegebenen Schriftzug verlangt, kann als Ausnahmebeispiel gelten, wenn die textuelle Eingabe den individuellen Anforderungen nicht entspricht.

Zielgruppen

Testverfahren

Maschinelle Prüfung

Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die komplexe Komponenten und deren Bedienung prüfen könnte.

Manuelle Prüfung

  1. Prüfe alle Steuerelemente, ob sie komplexe Zeigergesten erfordern.
  2. Überlege, ob die Zeigergesten wesentlich zur Gewährleistung des Mechanismus sind und gegebenenfalls unter die Ausnahmebestimmung fallen.
  3. Prüfe, ob ansonsten ein alternativer Mechanismus zur Steuerung mit einem Schalter verfügbar ist.

Prüfung mit visueller Beeinträchtigung