Erklärung zur Barrierefreiheit von zweiterblick.at
Zweiter Blick ist als Anbieter von Informationen und Dienstleistungen zur digitalen Barrierefreiheit besonders um die Einhaltung von Standrads bemüht. Die Optimierung der Darstellung für alle Menschen und insbesondere solchen mit besonderen Bedürfnissen ist ein Bestandteil jeglicher Veröffentlichung auf diesem Webauftritt.
Auf dieser Seite finden Sie genauere Informationen zu Zielsetzungen, bekannten Problembereichen und Kontaktmöglichkeiten zu Problemen in der Barrierefreiheit von Inhalten oder Funktionalitäten.
There is a crack in everything.
That's how the light gets in.
(Überall gibt es Brüche, durch die das Licht eindringen kann.
)
Ziellinie der Barrierefreiheit
- Die Richtlinien für barrierefreie Inhalte (WCAG) werden konsequent in der gesetzlich verlangten Konformitätsstufe AA umgesetzt.
- Das sprachliche Niveau richtet sich an Fachkräfte aus dem Web Design und Betroffene.
Texte in einfacher Sprache sind derzeit nicht verfügbar. - Im Zweifelsfall wird eine gendergerechte Formulierung den Anforderungen der einfachen Sprache vorgezogen.
Über die vorgeschriebenen Standards hinaus, sollen folgende Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit aus der Konformitätsstufe AAA erfüllt werden:
- Wo spezielle HTML-Elemente oder ARIA-Eigenschaften zweckmäßig erscheinen, werden diese eingesetzt. (Erfolgskriterium 1.3.6 Technisches Präzisieren des Verwendungszwecks.)
- Die erhöhten Kontrastanforderungen für Text werden umgesetzt. ( Erfolgskriterium 1.4.6: Kontrast erhöht)
- Auf Hintergrundsounds, die die Wahrnehmung mittels Sprachausgabe beeinträchtigen, wird gänzlich verzichtet. (Erfolgskriterium 1.4.7 Wenig oder keine Hintergrundsounds)
- Auf Flackern, Blitze und ähnliche visuelle Effekte zum Hervorheben von Inhalten wird gänzlich verzichtet. (Erfolgskriterium 2.3.2 Drei Blitze)
- Jede Seite verfügt über Positionsangaben (Breadcrumbs). ( Erfolgskriterium 2.4.8 Position)
- Jeder Linktext sollte für sich allein stehend aussagekräftig die Bedeutung des Links wiedergeben. (Erfolgskriterium 2.4.9 Zielbeschreibung eines Links (Link allein stehend))
- Abschnitte werden mit adäquaten Überschriften versehen, um das Verständnis und die Navigierbarkeit zu verbessern. ( Erfolgskriterium 2.4.10 Abschnittsüberschriften)
- Abkürzungen werden technisch mit dem dafür vorgesehenen HTML-Tag versehen. Im Fließtext werden sie beim ersten Auftreten erklärend ausgeschrieben oder zu einer Beschreibung verlinkt. (Erfolgskriterium 3.1.4 Abkürzungen)
- Fokuseffekte für Steuerelemente werden deutlich hervorgehoben, wenn sie den Fokus erhalten. (Erfolgskriterium 2.4.13 Fokus Erscheinungsbild)
Problembereiche im Blick
Abkürzungen
Abkürzungen werden teilweise beim ersten Auftreten noch nicht erkläret oder zu einer Beschreibung verlinkt. (Erfolgskriterium 3.1.4 Abkürzungen)
Darstellung spezieller Links
Links zu externen Inhalten oder anderen Dateiformaten sind als solche durch die Linkbeschriftung oder den unmittelbaren Kontext erkennbar. Auf älteren Unterseiten sind jedoch auch noch Icons als Indikatoren anzutreffen. (Erfolgskriterium 3.2.4 Konsistente Identifikation)
Darstellung auf kleinen Displays
Ältere Unterseiten sind teilweise noch nicht gänzlich auf die Darstellung auf mobilen Geräten optimiert. (Erfolgskriterium 1.4.10 Umbrüche (Reflow))
Tabellen auf schmalen Displays
Für breitere Tabellen fehlt noch ein Mechanismus zum Scrollen auf schmalen Displays. (Erfolgskriterium 1.4.10 Umbrüche (Reflow))
Ungelöste maschinelle Validationsfehler
Der HTML-Validator des W3C liefert noch einzelne Fehlermeldungen. Sie können das aktuelle Ergebnis der Validation auf folgendem Link abrufen:
HTML-Validation von zweiterblick.at
Probleme in Bezug auf das Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse sollten aus diesen Validationsfehlern jedoch nicht mehr resultieren.
Einfachere Sprache
Als Zielgruppen für Zweiter Blick sind Fachkräfte aus Web Design, Betroffene mit Vorwissen und ein Publikum mit höherem Sprachniveau definiert. Trotzdem könnten manche Inhalte einfacher formuliert werden.
Auf Grund der Komplexität mancher Inhalte scheint zur Gewährleistung der Klarheit eine Fachsprache sogar nötig. Einzelne Fachausdrücke werden in eigenen Artikeln oder zumindest im Glossar ausgearbeitet. (Erfolgskriterium 3.1.5 Leseniveau)
Kontaktmöglichkeiten bei Problemen
Bevor Sie uns kontaktieren ...
- Wenn Sie auf ein Problem stoßen, lesen Sie bitte diese Seite erst gründlich durch. Vielleicht ist das oder es liegt außerhalb der Problem bereits bekannt. angepeilten Ziellinie
- Wenn Sie mit einem Screen Reader arbeiten, schauen Sie sich bitte auch meine Informationen zu Screen Readern, insbesondere zu JAWS an. Hier fasse ich auch Tipps zusammen, die Barrierefreiheit für diese Assistierende Technologie betreffen. Dies könnte ein erster Helpdesk sein.
- Erfahrungsgemäß bieten folgende Kombinationen von Browser und Screen Reader die stabilste Darstellung: Versuchen Sie diese Kombinationen aus, damit Probleme möglicherweise besser zugeordnet werden können.
Kontaktmöglichkeiten
Sie sind weiterhin auf Probleme gestoßen, die Sie mir mitteilen möchten? Senden Sie bitte eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung an kontakt@zweiterblick.at!
Folgende Detailinformationen können je nach Problembereich zweckmäßig sein:
- Auf welcher Seite haben Sie das Problem entdeckt? Verwenden Sie zur Identifikation die URL oder Hauptüberschrift der Seite.
- In welchem Seitenbereich befindet sich das Problem? Geben Sie bitte die Seitenregion oder die dazugehörige Überschrift bekannt.
- Wie sind Sie telefonisch einfach für Rückfragen erreichbar? Geben Sie nach Möglichkeit auch Zeiten bekannt, zu denen Sie gut erreichbar sind.
Beachten Sie, dass anonyme Fehlerhinweise aus technischen Gründen nicht beantwortet werden können.
Wir freuen uns natürlich auch über weitere Anregungen und positives Feedback!
Rechtliche Hinweise
Ihre Kontaktdaten werden zu internen Dokumentationszwecken gespeichert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sie können sich zur Durchsetzung Ihrer Anliegen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Österreich unter Umständen im privaten Kontext auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und im beruflichen Kontext auf das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) berufen.