Erfolgskriterium 4.1.3
Statusmeldungen
[Materialsammlung]
Statusmeldungen müssen vom Screen Reader wiedergegeben werden, ohne dass der Fokus zur Information bewegt wird, etwa als Live-Region.
WCAG Kontext
Prinzip 4. Robust
Inhalt muss so robust sein, dass er von einer breiten Vielfalt von Darstellungsprogrammen inklusive assistierender Technologien interpretiert werden kann.
Richtlinie 4.1 Kompatibel
Maximiere die Kompatibilität mit aktuellen und künftigen Darstellungsprogrammen, einschließlich assistierender Technologien.
Erläuterungen zum Kontext
Das Kriterium wurde in den WCAG 2.1 neu eingeführt. Die WAI reagiert damit auf neue Möglichkeiten durch ARIA-Attribute.
Übersetzung des Erfolgskriteriums
Ist ein Inhalt unter Verwendung von Markup-Sprachen eingebettet, können Statusmeldungen anhand ihrer Rolle oder Eigenschaft programmtechnisch ausgewertet werden, und zwar auf eine Weise, in der sie durch assistierende Technologien für Nutzer*innen dargestellt werden können, ohne dass sie den Fokus erhalten.
Anmerkungen zur Übersetzung
Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums
In content implemented using markup languages, status messages can be programmatically determined through role or properties such that they can be presented to the user by assistive technologies without receiving focus.
Zum raschen Verständnis
Statusmeldung enthalten Informationen zu folgenden Änderungen im Inhalt:
- Erfolg oder Ergebnisse einer Aktion,
- Wartezustand einer Anwendung,
- Fortschritt eines Prozesses,
- Auftreten von Fehlern.
Inhalte aus einer Änderung des Kontextes fallen nicht unter dieses Erfolgskriterium.
Wenn sich etwa auf einer HTML - Seite etwa in Live Regionen die Rolle oder der Zustand eines Elements ändern, ohne dass dieses Element den Fokus erhält, sollte dies für einen Screen Reader adäquat wahrnehmbar gemacht werden können.
Das Erfolgskriterium verlangt nicht, zusätzliche Statusmeldungen anzulegen. Vorhandene Statusmeldungen müssen jedoch für Screen Reader verfügbar gemacht werden.
Zielgruppen
- Blinde und sehbehinderte Menschen, die auf Screen Reader angewiesen sind.
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die bestimmte Statusmeldungen nicht angezeigt haben wollen.
Testverfahren
Maschinelle Prüfung
Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img
-Element über kein alt
-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt
-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src
-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.
Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.
Manuelle Prüfung
- Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
- Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<img
und prüfe, ob der Wert imalt
-Attribut einen Sinn ergibt. - Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<alt=" "
und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist. - Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?
Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.
Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)
Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.
Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:
- Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
- Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.