WCAG Erfolgskriterien
WCAG 2.0 A

Erfolgskriterium 1.1.1
Nicht-textueller Inhalt (Non‑text Content)

Bilder benötigen ein Äquivalent in Textform. Für einfache Bilder erscheint die Beschreibung im Alternativtext. Komplexe Grafiken benötigen technisch außerhalb des Bildelements eine Beschreibung, die auch mit semantischen Elementen angereichert werden kann.

WCAG Kontext

Konformitätsstufe A

Prinzip 1. Wahrnehmbar Perceivable

Informationen und Steuerelemente müssen in einer technisch darstellbaren Weise wahrnehmbar sein.

Richtlinie 1.1 Text Alternativen

Stelle für jeglichen nicht-textuellen Inhalt Text-Alternativen bereit, die Bedürfnissen entsprechend in andere Darstellungsweisen umgewandelt werden können.

1.2.1 Reine Audio- oder Videoinhalte (aufgezeichnet)
Aufgezeichnete Audiodateien benötigen eine textuelle Alternative.
Aufgezeichnete reine Videoinhalte benötigen eine textuelle Alternative oder eine beschreibende Audiospur.

Erläuterungen zum Kontext

Textuelle Alternativen für Bilder gehören zum Urgestein der digitalen Barrierefreiheit. Die aktuellen Anforderungen der WAI wurden bereits 2008 formuliert und sind in den WCAG 2.1 wortgleich wiederzufinden.

Die Richtlinie 1.1 enthält lediglich das hier beschriebene Erfolgskriterium 1.1.1.

Zum Verständnis kann das Zwei Sinne Prinzip aus der analogen Barrierefreiheit beitragen: Information darf in der Regel nicht einem einzelnen Sinneskanal vorbehalten sein.

Für Bilder lässt sich das Zwei-Sinnen-Prinzip effizient mit textuellen Alternativen realisieren: Was digital als Text vorhanden ist, wird in einem Mindestmaß von Browsern und assistierenden Technologien für alternative Darstellungsformen verfügbar gemacht.

Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums

Jeglicher nicht-textueller Inhalt, der für Benutzer*innen dargestellt wird, verfügt über eine angemessene Text Alternative, die dem jeweiligen Zweck dient.

Ausnahmen

Steuer- und Eingabeelemente
Ein nicht-textueller Inhalt, der als Steuerelement fungiert oder eine Eingabe durch Benutzer*innen erlaubt, erhält einen Namen, der den Zweck beschreibt.
(Siehe Richtlinie 4.1 für weitergehende Anforderungen an Steuerelemente und Inhalte, die eine Eingabe durch Benutzer*innen erlauben.)
Zeitbasierte Medien
Wenn nicht-textueller Inhalt aus zeitbasierten Medien besteht, sehen die textuellen Alternativen zumindest eine beschreibende Kenntlichmachung des nicht-textuellen Inhalts vor.
(Siehe Richtlinie 1.2 für weitergehende Anforderungen an Medien.)
Tests
Handelt es sich beim nicht-textuellen Inhalt um einen Test oder ein Übungsbeispiel, das als Text nicht den Testzweck erfüllen würde, sieht eine textuelle Alternativen zumindest eine beschreibende Kenntlichmachung des nicht-textuellen Inhalts vor.
Sinnlich (Sensory)
Dient ein nicht-textueller Inhalt in erster Linie zum Auslösen einer spezifischen sinnlichen Erfahrung, sieht eine textuelle Alternative zumindest eine beschreibende Kenntlichmachung des nicht-textuellen Inhalts vor.
CAPTCHA
Wenn nicht-textueller Inhalt zur Bestätigung dient, dass auf einen Inhalt von einer Person und nicht einem Computer zugegriffen wird, werden textuelle Alternativen vorgesehen, die den Zweck des nicht-textuellen Inhalts kenntlich machen und beschreiben, sowie alternative Wege zur Ausgabe des CAPTCHA angeboten, um für unterschiedliche Sinneskanäle der jeweiligen Beeinträchtigung entsprechend zu fungieren.
Dekoration, Formatierung, Unsichtbar:
Wenn ein nicht-textueller Inhalt reine Dekoration ist, zur visuellen Formatierung dient oder Benutzer*innen allgemein nicht dargestellt wird, erfolgt dessen Implementierung auf eine Weise, durch die er von assistierenden Technologien ignoriert werden kann.

Anmerkungen zur Übersetzung

Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums

All non-text content that is presented to the user has a text alternative that serves the equivalent purpose, except for the situations listed below.

Controls, Input
If non-text content is a control or accepts user input, then it has a name that describes its purpose. (Refer to Success Criterion 4.1.2 for additional requirements for controls and content that accepts user input.)
Time-Based Media
If non-text content is time-based media, then text alternatives at least provide descriptive identification of the non-text content. (Refer to Guideline 1.2 for additional requirements for media.)
Test
If non-text content is a test or exercise that would be invalid if presented in text, then text alternatives at least provide descriptive identification of the non-text content.
Sensory
If non-text content is primarily intended to create a specific sensory experience, then text alternatives at least provide descriptive identification of the non-text content.
CAPTCHA
If the purpose of non-text content is to confirm that content is being accessed by a person rather than a computer, then text alternatives that identify and describe the purpose of the non-text content are provided, and alternative forms of CAPTCHA using output modes for different types of sensory perception are provided to accommodate different disabilities.
Decoration, Formatting, Invisible
If non-text content is pure decoration, is used only for visual formatting, or is not presented to users, then it is implemented in a way that it can be ignored by assistive technology.

Zum raschen Verständnis

Textuelle Alternativen sind für lediglich visuell wahrnehmbare Elemente erforderlich. Der Inhalt oder die Funktionalität eines Bildes, Icons oder Diagramms muss auch von sehbehinderten Menschen angemessen wahrgenommen werden können.

Primärer Text als Abfolge von Buchstaben, Ziffern oder Zeichen kann von assistierenden Technologien ohne Darstellungsverluste vergrößert, durch eine Sprachausgabe ausgegeben oder auf einer Braillezeile dargestellt werden. Auf solche textuelle Alternativen greifen auch Suchmaschinen zu, die nicht nach Pixeln suchen.

Ausnahmebestimmungen verstehen

Steuer- und Eingabeelemente
Bei interaktiven Elementen wird nicht der Inhalt des Bildes, sondern dessen Funktionalität für die textuelle Alternative herangezogen. Dies kann bei einem Link der Titel der Zielseite und bei einem Schalter die ausgelöste Aktion sein (Suchen, Einloggen, …).
Zeitbasierte Medien

Videos oder Audiodateien werden überwiegend in anderen Erfolgskriterien behandelt (1.2.1 und folgende: Detailbeschreibungen, Untertitel, Audiodeskription, ...).

Wird der zeitbasierte Inhalt durch ein Bild aktiviert, enthält der Alternativtext eine knappe Beschreibung des Elementtyps und Inhalts (Radiointerview mit Olga Neuwirth, …).

Hinweise zur Aktivierung des Steuerelements sind entbehrlich (Drücken Sie Eingabe zum Starten des Videos!). Erforderliche Aktivitäten müssen aus dem Typ des Steuerelements hervorgehen (Link, Schalter, Kotrollkästchen, …).

Tests
Wenn ein Bild zu Test- oder Übungszwecken dient, muss eine textuelle Alternative zum Bildinhalt unter Umständen entfallen. Auf die Prüfungsfrage, was auf einem Bild zu erkennen ist, kann die Antwort nicht in der Bildunterschrift stehen. Der Alternativtext könnte in diesem Fall etwa Prüfungsbeispiel lauten.
Sinnlich
Blinde Menschen können nicht alle Aspekte einer visuellen Sinneserfahrung über den Umweg einer textuellen Beschreibung alternativ erleben. Dient ein Element explizit der (subjektiven) Erfahrung durch einen einzelnen Sinneskanal, wird in einer textuellen Beschreibung lediglich zumindest die spezielle Sinneserfahrung angeführt (Abstraktes Medidationsbild mit warmen Farben, ...).
Eine detaillierte Beschreibung der Sinneserfahrung kann in bestimmten Kontexten ergänzend natürlich hilfreich oder sogar notwendig sein (Ausstellungskatalog, …).
CAPTCHA
Für ein CAPTCHA kann natürlich ein schwer kenntlicher Text nicht in einer textuellen Alternative dargeboten werden. Stattdessen sind alternative Konzepte zur Unterscheidung einer Person von einer Maschine gefragt. Eine textuelle Alternative sollte jedoch die Funktion als CAPTCHA beschreiben.
Zudem müssen alternative Zugangswege zu den geschützten Inhalten oder Funktionalitäten beschrieben werden.
Dekoration, Formatierung, Unsichtbar:

Gelegentlich werden Grafiken noch zu Layout-Zwecken eingesetzt, obwohl dafür in CSS ausreichende Techniken zur Verfügung stehen.

Unsichtbare Bilder werden auch zur Beobachtung des Benutzerverhaltens (Bewegungsanalysen der Maus) eingesetzt.

In derartigen Fällen wird ein img-Element rein dekorativ verwendet und erhält ein leeres alt-Attribut.

Zielgruppen

Diese Eingangsinformationen bieten nur einen ersten Einblick in die Thematik. Genauere Informationen finden Sie in der Linksammlung zum Erfolgskriterium.

Testverfahren

Maschinelle Prüfung

Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img-Element über kein alt-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.

Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.

Manuelle Prüfung

  1. Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
  2. Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge <img und prüfe, ob der Wert im alt-Attribut einen Sinn ergibt.
  3. Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge <alt=" " und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist.
  4. Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?

Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.

Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)

Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.

Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:

  1. Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
  2. Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.